Durch Unkenntnis der rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen zum Einsatz von Pulsoxymetern wurden diese Geräte, trotz des bekannten Nutzens zur Früherkennung von kritischen Gesundheitszuständen, in der Corona-Pandemie im Setting stationäre Langzeitpflege bisher nicht ausreichend verwendet. Die rechtlichen Grundlagen sind vielfältig und betreffen fast alle Rechtsgebiete. Der Einsatz von Pulsoxymetern wird pflegewissenschaftlich als "State of the Art" angesehen. Dementsprechend müssen Einrichtungen diese Geräte vorhalten und Mitarbeiter*innen in der Benutzung schulen.
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